Was wird gefördert?
Kosten für die reine Arbeitsleistung ohne Umsatzsteuer; (Ausnahme: bei Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Einbau einer Rückstauklappe im Kanal wird auch das Material gefördert)
für z.B. folgende Maßnahmen (inklusive Fahrt-, Planungs- und Beratungskosten):
- Erneuerung von Dächern (Energieeffizienzförderung möglich)
- Spenglerarbeiten
- Erneuerung und Dämmung von Fassaden (Energieeffizienzförderung möglich)
- Austausch von Fenstern (Energieeffizienzförderung möglich)
- Austausch von Bodenbelägen
- Malerarbeiten
- Installationen
- Einbau einer Rückstauklappe in den Abwasserkanal
- Durchführung von barrierefreien Maßnahmen
- Energieeffizienz-Check (Heizungsanalyse, Thermografieuntersuchung)
Folgende Handwerker und befugte Gewerbebetriebe mit Sitz im Burgenland sind unter anderem förderungsfähig:
- Hafner
- Maler und Anstreicher, Lackierer, Tapezierer und Trockenausbauer
- Glaser
- Dachdecker, Spengler
- Tischler und Drechsler
- Holzbau-Meister (Zimmermeister)
- Elektrotechnik
- Bodenleger, Keramiker, Platten- und Fliesenleger
- Baumeister
- Gas- und Sanitärtechnik, Heizungstechnik, Lüftungs-, Kälte und Klimatechnik
- Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung
- Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmer
- Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau
Informationen und Anträge erhalten Sie
- Internet https://www.burgenland.at/themen/wohnen/aktuelle-wohn-und-bauinitiativen/handwerkerbonus/
- Amt der Burgenländischen Landesregierung