Was wird gefördert?

Kosten für die reine Arbeitsleistung ohne Umsatzsteuer; (Ausnahme: bei Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Einbau einer Rückstauklappe im Kanal wird auch das Material gefördert)
für z.B. folgende Maßnahmen (inklusive Fahrt-, Planungs- und Beratungskosten):

  • Erneuerung von Dächern (Energieeffizienzförderung möglich)
  • Spenglerarbeiten
  • Erneuerung und Dämmung von Fassaden (Energieeffizienzförderung möglich)
  • Austausch von Fenstern (Energieeffizienzförderung möglich)
  • Austausch von Bodenbelägen
  • Malerarbeiten
  • Installationen
  • Einbau einer Rückstauklappe in den Abwasserkanal
  • Durchführung von barrierefreien Maßnahmen
  • Energieeffizienz-Check (Heizungsanalyse, Thermografieuntersuchung)

 

Folgende Handwerker und befugte Gewerbebetriebe mit Sitz im Burgenland sind unter anderem förderungsfähig:

  • Hafner
  • Maler und Anstreicher, Lackierer, Tapezierer und Trockenausbauer
  • Glaser
  • Dachdecker, Spengler
  • Tischler und Drechsler
  • Holzbau-Meister (Zimmermeister)
  • Elektrotechnik
  • Bodenleger, Keramiker, Platten- und Fliesenleger
  • Baumeister
  • Gas- und Sanitärtechnik, Heizungstechnik, Lüftungs-, Kälte und Klimatechnik
  • Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung
  • Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmer
  • Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau

 

 

Informationen und Anträge erhalten Sie